Unterschutzstellung Liegenschaft Stegen 11, 8543 Bertschikon

10. Juli 2026

Der Gemeinderat Wiesendangen hat am 6. Juli 2026 beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag, mit dem das im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführte ehemalige Vielzweckbauernhaus Stegen 11, 8543 Bertschikon, Vers. Nr. 3023, auf dem Grundstück Kat.-Nr. BE1066 (Gemeinde Wiesendangen) gestützt auf §§ 203 Abs. 1 lit. c und 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG) unter Schutz gestellt wird, wird genehmigt.

Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen zu den ordentlichen Öffnungszeiten und auf der Webseite der Gemeinde (www.wiesendangen.ch) eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen

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Wiesendangen, Bertschikon, Stegen 11_Schutzwurdigkeitsbericht (PDF, 4.19 MB) Download 0 Wiesendangen, Bertschikon, Stegen 11_Schutzwurdigkeitsbericht
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