Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die im massgeblichen Rechtstitel (Scheidungsurteil, Unterhaltsvertrag) festgesetzte Unterhaltsforderung.

Für die Prüfung und Berechnung des Anspruchs auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder steht Ihnen das Amt für Jugend- und Berufsberatung, Alimente und KKBB, St. Gallerstrasse 42, 8400 Winterthur, Tel. 043 259 94 91, zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Alimentenhilfe finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zh.ch/de/familie/eltern-in-trennung/alimentenhilfe.html#398067097 
 

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