Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet wird, sondern direkt vom Arbeitgebenden, vom Veranstalter, vom Versicherer etc., vor der Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird.
Weitere Informationen unter:
Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Referentinnen und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz | Kanton Zürich

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