Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe anlässlich des Vermögensübergangs von Todes wegen. Sie ist von der bzw. den Personen zu entrichten, welche den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben. Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist grundsätzlich der Wert des unentgeltlich übertragenen Vermögens.

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