Waffenerwerbsscheine
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch_Waffenerwerbsschein.pdf | Download | 0 | Gesuch_Waffenerwerbsschein.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 320 92 22 | gemeinde@wiesendangen.ch |