Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Wiesendangen wohnhafte Person?

Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 15.- für eine einfache Adressauskunft und Fr. 30.- für eine erweiterte Adressauskunft verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft:
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mit gesandt werden, oder zumindest der Grund der Anfrage genannt werden,

Erweiterte Adressauskunft:
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

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