Anpassung Baugebührenreglement
Anpassung Baugebührenreglement
Der Gemeinderat Wiesendangen hat mit Beschluss Nr. 212 vom 17. August 2026 Anpassungen am Baugebührenreglement genehmigt. Ergänzt wurde die Möglichkeit zur Verrechnung von „Mehraufwendungen infolge Aufforderung zur nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs“ sowie eine Pauschalgebühr in Höhe von CHF 200.00 für die Bearbeitung von Gesuchen im Meldeverfahren.
Aktenauflage
Der Beschluss und die Akten liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen, oder unter www.wiesendangen.ch auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Reglement kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, mit schriftlicher Begründung beim Baurekursgericht Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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| Protokollauszug Ergänzung Baugebührenreglement (PDF, 172 kB) | Download | 0 | Protokollauszug Ergänzung Baugebührenreglement |
| 2026 08 17 Baugebührenreglement (PDF, 75 kB) | Download | 1 | 2026 08 17 Baugebührenreglement |