Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Wiesendangen
In der Gemeinde Wiesendangen gilt ab Montag, 20. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot.
Aufgrund der seit längerer Zeit anhaltenden Trockenheit, die ausbleibenden ergiebigen Niederschläge und im Hinblick auf den bevorstehenden Nationalfeiertag hat die Gemeindebehörde für das Gemeindegebiet Wiesendangen ab Montag, 20. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Das allgemeine Feuerverbot umfasst insbesondere folgende Verbote:
- Das Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills, einschliesslich solcher in Gärten sowie auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen.
- Das Grillieren mit holz- oder kohlebefeuerten Grillgeräten auf öffentlichem und privatem Grund. Das Grillieren mit Elektro- oder Gasgrillgeräten bleibt erlaubt; dabei ist jedoch grösste Vorsicht geboten.
- Die Unkrautbekämpfung mittels Abflammgeräten jeglicher Art.
- Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Zigaretten, anderen Raucherwaren sowie Streichhölzern.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder ähnlichen Laternen.
- Das Abbrennen von Feuerwerk.
- Das Entfachen von Höhenfeuern.
- Das Anzünden von Fackeln.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Aufgrund des allgemeinen Feuerverbots wird die diesjährige Bundesfeier leider ohne Höhenfeuer und Fackelzug stattfinden.
Zugehörige Objekte
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| 2026 07 17 Präsidialverfügung - Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Wiesendangen (PDF, 142 kB) | Download | 0 | 2026 07 17 Präsidialverfügung - Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Wiesendangen |