Teilrevision Nutzungsplanung, Einzonung Arbeitsplatzgebiet, Öffentliche Auflage, Wiesendangen

8. Mai 2026

Der Gemeinderat Wiesendangen hat mit Beschluss vom 27. April 2026 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG sowie der Vorprüfung durch die Baudirektion Kanton Zürich verabschiedet.

Das Grundstück WD2152 zwischen der Frauenfelderstrasse, der Alten Frauenfelderstrasse und der Rietstrasse in Wiesendangen sowie Teilflächen der Parzellen WD2151, WD4690 und WD4689 sollen von der Landwirtschaftszone in die Industriezone I/8.0 eingezont werden.

Die Auflage- und Anhörungsfrist von 60 Tagen beginnt am 8. Mai 2026 und endet am 7. Juli 2026. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde (www.wiesendangen.ch) aufgeschaltet. Während der Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich schriftlich zur geplanten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zu äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 7. Juli 2026 schriftlich an den Gemeinderat Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über allfällige nicht berücksichtigte Einwendungen wird bei der Festsetzung der Revision entschieden.

Gemeinderat Wiesendangen

 

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