
Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative „Breitenloh muss offen bleiben“
Mit Schreiben vom 24. August 2025 hat Herr Marcel Frei, Wiesendangen, dem Gemeinderat die Einzelinitiative „Breitenloh muss offen bleiben“ eingereicht.
Der Gemeinderat Wiesendangen hat die Einzelinitiative an seiner Sitzung vom 1. September 2025 geprüft und für gültig erklärt. Die Einzelinitiative soll einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Gegen diesen Beschluss über die Gültigkeitserklärung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Einzelinitiative sowie der Beschluss können während der Rekursfrist im Gemeindehaus Wiesendangen oder auf der Homepage www.wiesendangen.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Wiesendangen
Zugehörige Objekte
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Beschluss (PDF, 935.49 kB) | Download | 1 | Beschluss |