Feuerverbot – Teilweise Aufhebung ab 28. August 2026

28. August 2026

Die anhaltende Waldbrandgefahr erfordert weiterhin besondere Vorsicht. Feuer können sich bei trockenen Bedingungen schnell ausbreiten. Mögliche Ursachen sind brennende Streichhölzer, Funkenflug oder Blitzschläge.

Das absolute Feuerverbot bleibt bestehen:

  • Im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand sind offene Feuer weiterhin nicht erlaubt.

Ab Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, wird das Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.

Erlaubt sind nun:

  • Gartengrills
  • Pizzaöfen
  • Ähnliche Feuerstellen im Siedlungsgebiet

Wichtige Sicherheitsvorschriften:

  • Feuerstellen müssen kippsicher und auf feuerfestem Untergrund platziert werden.
  • Feuer und Glut sind ständig zu beaufsichtigen.
  • Funkenflug ist zu vermeiden.
  • Bei starkem Wind oder akuter Brandgefahr ist auf offenes Feuer zu verzichten.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Die Lage wird laufend überwacht, und Anpassungen erfolgen bei Bedarf. Brände oder Rauch sind umgehend der Feuerwehr unter der Notrufnummer 118 zu melden.

Gehörn blau