Verfügung Längsparkfelder an der Kehlhofstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Wiesendangen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Wiesendangen, Kehlhofstrasse (östlich der Birchstrasse)
Markierung von sechs Längsparkfelder
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Wiesendangen
Zugehörige Objekte
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| Verfügung Längsparkfelder Kehlhofstrasse (PDF, 412 kB) | Download | 0 | Verfügung Längsparkfelder Kehlhofstrasse |