Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassung Buechbrunnen (GWR i 1473), Langenforen (GWR i 1472) und Mühlehalden (GWR i 1474) Wiesendangen
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2026-0121 vom 29. April 2026 die mit Beschluss des Gemeinderates Wiesendangen vom 30. März 2026 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Buechbrunnen, Langenforen und Mühlehalden und die entsprechenden Reglemente genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Die Akten können vom 18. Mai 2026 bis zum 12. Juni 2026 auf der Gemeindekanzlei Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen, eingesehen werden.