Baugesuch

Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Erstellung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).

Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):

  • Baugesuchsformulare (3-fach)
  • Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben (erhältlich beim Grundbuchgeometer)
  • Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt)
  • Projektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Umgebung), je 3-fach
  • Berechnung Baumassenziffer / Ausnützungsziffer


Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauerrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind beim Bauamt Wiesendangen einzureichen.
Detaillierte Informationen zur Baueingabe, zu den Verfahrensarten und nützliche Adressen finden Sie im "Merkblatt für die Baueingabe" am Seitenende.

Ebenfalls am Seitenende sind die "Richtlinien zur Anwendung der Baumassenziffer" abrufbar.

Zugehörige Objekte

Name
Baumassenziffer Download 0 Baumassenziffer
Übereinstimmungserklaerung Brandschutz Download 1 Übereinstimmungserklaerung Brandschutz
Brandschutznachweis Zusatzformular Download 2 Brandschutznachweis Zusatzformular
Merkblatt Baueingabe Download 3 Merkblatt Baueingabe
Adressen Fachstellen Download 4 Adressen Fachstellen