Baubewilligungsverfahren
Baugesuch
Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Erstellung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).
Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV):
- Baugesuchsformulare (3-fach)
- Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben (erhältlich beim Grundbuchgeometer)
- Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt)
- Projektpläne (Grundriss, Ansichten, Schnitte, Umgebung), je 3-fach
- Berechnung Baumassenziffer / Ausnützungsziffer
Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV). In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauerrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind beim Bauamt Wiesendangen einzureichen.
Detaillierte Informationen zur Baueingabe, zu den Verfahrensarten und nützliche Adressen finden Sie im "Merkblatt für die Baueingabe" am Seitenende.
Ebenfalls am Seitenende sind die "Richtlinien zur Anwendung der Baumassenziffer" abrufbar.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Baumassenziffer | Download | 0 | Baumassenziffer |
Übereinstimmungserklaerung Brandschutz | Download | 1 | Übereinstimmungserklaerung Brandschutz |
Brandschutznachweis Zusatzformular | Download | 2 | Brandschutznachweis Zusatzformular |
Merkblatt Baueingabe | Download | 3 | Merkblatt Baueingabe |
Adressen Fachstellen | Download | 4 | Adressen Fachstellen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 052 320 92 34 | bauamt@wiesendangen.ch |