Lernfahrausweis / Umtausch ausländischer Fahrausweis
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises muss der Gesuchsteller bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit farbigem Foto (ID oder Pass) vorlegen. Sie können auch mit den gewünschten Unterlagen direkt bei einem Strassenverkehrsamt vorbeigehen www.stva.zh.ch.
Benötigte Unterlagen: vollständig ausgefülltes Formular (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) Nothelferausweis im Original Identitätsnachweis aktuelles Passfoto, farbig kantonale Gebühr Fr. 20.- zusätzliche Unterlagen für das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises: Ausländischer Führerausweis im Original Kopie Ausländerausweis Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Das Formular wird direkt ans Strassenverkehrsamt weitergeleitet. Es darf dem Gesuchsteller nicht mehr ausgehändigt werden. Die neuen Antragsformulare sind beim Einwohneramt erhältlich. Preis: 20.00 Fr. Dokument Lernfahrgesuch.pdf (pdf, 930.2 kB)
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