Lernfahrausweis / Umtausch ausländischer Fahrausweis

Bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises muss der Gesuchsteller bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit farbigem Foto (ID oder Pass) vorlegen. Sie können auch mit den gewünschten Unterlagen direkt bei einem Strassenverkehrsamt vorbeigehen www.stva.zh.ch.

Benötigte Unterlagen:

vollständig ausgefülltes Formular (bei Minderjährigen mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
Nothelferausweis im Original
Identitätsnachweis
aktuelles Passfoto, farbig
kantonale Gebühr Fr. 20.-

zusätzliche Unterlagen für das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises:

Ausländischer Führerausweis im Original
Kopie Ausländerausweis

Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Das Formular wird direkt ans Strassenverkehrsamt weitergeleitet. Es darf dem Gesuchsteller nicht mehr ausgehändigt werden.

Die Antragsformulare sind beim Einwohneramt oder unter http://www.stva.zh.ch/lernfahrer  erhältlich.

Preis

20.00

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