Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Wiesendangen wohnhafte Person?

Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von CHF 15.00 für eine einfache Adressauskunft und CHF 30.00 für eine erweiterte Adressauskunft verrechnet. Folgende Auskünfte können gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) erteilt werden:

Einfache Adressauskunft gemäss § 18 Abs. 1 MERG:
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse sowie Datum von Zu- und Wegzug. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mit gesandt werden, oder zumindest der Grund der Anfrage genannt werden,

Erweiterte Adressauskunft gemäss § 18 Abs. 2 MERG:
Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht sowie Heimatort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, Rechnungskopie, etc.).

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