Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Evang.-ref. Kirchgemeinde Wiesendangen vom 26. Juni 2024

5. Juli 2024

Die Gemeindeversammlung hat die folgenden Beschlüsse gefasst:

Evang.-ref. Kirchgemeinde Wiesendangen

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
  2. Genehmigung 10 % Pfarrpensum

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, z.Hd. Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistr. 41, 8400 Winterthur,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
 

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll und die Beschlüsse liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Wiesendangen, 5. Juli 2024

Die Behörde

Gehörn blau