Erlass temporäre Signalisation Attikerstrasse für Badesaison 2024

10. Juni 2024

Damit an den Wochenenden der Badehauptsaison 2024 genügend Besucherparkplätze für das Freibad zur Verfügung stehen, werden in Anwendung von Art. 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 entlang der Attikerstrasse folgende Signalisationen beantragt:

  • Temporäre Signalisation von insgesamt 32 Parkfeldern im Abschnitt Schwimmbadstrasse bis Bettlistrasse. Die Parkplätze sind in vier Felder von je acht Parkplätzen angeordnet. Dazwischen sind drei Ausweichnischen von 15 m Länge vorgesehen.
  • Bei den Knoten Balzenmoosstrasse/Attikerstrasse und Bettlistrasse/Attikerstrasse wird das Signal "Andere Gefahren" mit dem Zusatz "Badebetrieb" signalisiert.
  • Zur Sicherstellung der freien Sicht und Sicherheit für Fussgänger, Velofahrer und Autofahrer wird an der Attikerstrasse vom Kreisel Attikerstrasse bis 20 m über den Knoten Attikerstrasse/Schwimmbadstrasse ein temporäres Parkverbot signalisiert.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der temporären Signalisation im Jahr 2023 wird dieselbe Signalisation für die Badesaison 2024 wieder umgesetzt.

Anbei finden Sie den Protokollauszug des Gemeinderates Wiesendangen vom 29.04.2024.

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Protokollauszug vom 29.04.2024 Download 0 Protokollauszug vom 29.04.2024