Dauernde Verkehrsanordnung Parkfelder Trottenstrasse

23. September 2022

Auf Antrag der Gemeinde Wiesendangen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Wiesendangen, Trottenstrasse.
Markierung von zwei Längsparkfeldern (weiss).

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24. Oktober 2022

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinderat Wiesendangen

Gehörn blau

Zugehörige Objekte

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