
Dauernde Verkehrsanordnung Attikerstrasse
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag des Gemeinderates Wiesendangen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Vorspann Tempo 60
Wiesendangen, Attikerstrasse (Abschnitt/Bereich Einmündung Schwimmbadstrasse).
Der Ortsbeginn wird um circa 160 Meter in Richtung Hinteregg ausgedehnt und auf diesem neuen Abschnitt die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h festgelegt. Der Signalstandort Beginn Höchstgeschwindigkeit "50 generell" bleibt am jetzigen Standort bestehen.
Markieren von 9 Parkfeldern
Wiesendangen, Attikerstrasse (Abschnitt/Bereich Einmündung Schwimmbadstrasse).
Markierung von 9 Parkfeldern (3 x 3er Parkfeld), weiss.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21. September 2020
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Wiesendangen, 21. August 2020
Gemeinderat Wiesendangen
Zugehörige Objekte
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