Diverse Denkmalschutz - Vertragsgenehmigungen
Denkmalschutz – Vertragsgenehmigung
Kleinbauernhaus Dorfstrasse 12, Wiesendangen, Assek. Nr. 595
Der Gemeinderat hat am 25.03.2024 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag, mit dem das im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführte Gebäude Assek. Nr. 595, Dorfstrasse 12 auf der Parzelle Kat. Nr. WD1330 gestützt auf §§ 203 Abs. 1 lit. c und 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt wird, wird genehmigt.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie der verwaltungsrechtliche Vertrag und weitere Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Denkmalschutz – Vertragsgenehmigung
Wohngebäude Gündlikon 30, Assek. Nr. 3059
Der Gemeinderat hat am 25.03.2024 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag, mit dem das im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführte Gebäude Assek. Nr 3059, Gündlikon 30 auf der Parzelle Kat. Nr. BE1533 gestützt auf §§ 203 Abs. 1 lit. c und 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt wird, wird genehmigt.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie der verwaltungsrechtliche Vertrag und weitere Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Denkmalschutz – Vertragsgenehmigung
Vielzweckbauernhaus Attikerstrasse 35, Attikon, Assek. Nr. 342
Der Gemeinderat hat am 25.03.2024 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag, mit dem das im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgeführte Gebäude Assek. Nr. 342, Attikerstrasse 35 auf der Parzelle Kat. Nr. WD4541 gestützt auf §§ 203 Abs. 1 lit. c und 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt wird, wird genehmigt.
Der Beschluss des Gemeinderates sowie der verwaltungsrechtliche Vertrag und weitere Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Wiesendangen, 12. April 2024 Gemeinderat Wiesendangen