Schiesspflichtig sind im Jahr 2025 alle Unteroffiziere, Obergefreite, Gefreite und Soldaten des Jahrgangs 1991 und jünger, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind und ihre Dienstpflicht noch nicht erfüllt haben. Armeeangehörige, welche im Jahr 2025 aus der Armee entlassen werden, sind NICHT MEHR SCHIESSPFLICHTIG.
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