
Betreibungs- und Gemeindeammannamt Elgg
Lindenplatz 4
Postfach 73
8353 Elgg
Telefon 052 368 55 20
Fax 052 368 55 29
PC-Konto 85-301363-2
e-mail
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
8.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Montag zusätzlich bis 18.30
Freitag geschlossen
Über sich selbst:
Am einfachsten ist es, wenn Sie den Betreibungsregisterauszug auf dem Betreibungsamt persönlich abholen. Er wird gegen Vorlage Ihres Ausweises (Identitätskarte, Pass, Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis) ausgestellt.
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen können,
Der Auszug aus dem Betreibungsregister über eine juristische Person wird einer im Handelsregister eingetragenen Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person ausgehändigt. Die abholende Person hat sich auszuweisen und einen aktuellen Handelsregisterauszug vorzulegen.
Ihr Interesse muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr gegenwärtiges, besonderes Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.
Weiter muss Ihre Anfrage für eine Betreibungsauskunft enthalten:
Über eine Einzelfirma (mit oder ohne Handelsregistereintrag) kann keine Betreibungsauskunft erteilt werden. Die Betreibungsauskunft ist über den Inhaber der Einzelfirma beim Betreibungsamt an dessen Wohnort einzuholen.
In der Regel wird eine summarische Betreibungsauskunft über das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre erstellt. Auskünfte über grössere Zeiträume sowie detaillierte Auskünfte werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt. Das Einsichtsrecht Dritter erlischt nach fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse. Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht. Die Kosten für eine summarische Auskunft betragen Fr. 17.00 zuzüglich Porto.