
1. Bei Zuzug
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, muss sich innert 14 Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle anmelden und die Ausweisschriften über ihre/seine Heimats- und Zivilstandsverhältnisse vorlegen. Bei Schweizerbürgerinnen und -bürgern ist dies der Heimatschein oder Heimatausweis, das Familienbüchlein, der Mietvertrag sowie die Krankenkassenbescheinigung; bei Ausländern der Pass, die Arbeitsbewilligung, der Mietvertrag, die Krankenkassenbescheinigung und - sofern vorhanden - der Ausländerausweis.Wer seine Wohnung oder seine Logis innerhalb der Gemeinde wechselt, muss den Umzug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden unter Vorweisung des Schriftenempfangsscheines oder des Ausländerausweises.
Ferner sind die Adressänderungen zu melden an:
Allgemeines
Die Identitätskarte ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Minderjährige sind dabei von einem Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.
Biometrischer Pass:
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen. Eine Beantragung von Pass und Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich!
Für Reisende in oder durch die USA wird der biometrische Pass nur von Personen benötigt, die über keinen Pass03 verfügen, der vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für einen Antrag zur Ausstellung eines Ausweises unbedingt mitzunehmen:
Dauer des Antragsverfahrens
In der Regel dauert das gesamte Verfahren für die IDK 10 Arbeitstage ab der Antragsstellung. Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt
Aktuelle Dauer des Antragsverfahrens siehe unter www.ds.zh.ch.
| Ausweisart | Preis | Gültigkeit |
| Identitätskarte Erwachsene | 65.00 | 10 Jahre |
| Identitätskarte Kinder (0 - 18 Jahre) | 30.00 | 5 Jahre |
| Pass Erwachsene | 140.00 | 10 Jahre |
| Pass Kinder (0 - 18 Jahre) | 60.00 | 5 Jahre |
| Kombi (Pass + IDK) Erwachsene | 148.00 | 10 Jahre |
| Kombi (Pass + IDK) Kinder | 68.00 | 5 Jahre |
| Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder) | 100.00 | max. 1 Jahr |
| Provisorischer Pass im Flughafen (auch für Kinder) | 150.00 | max. 1 Jahr |
Das Porto (Fr. 5.- ) wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben.
Pässe werden nicht mehr verlängert und Kindereinträge sind auch nicht mehr möglich.
Wenn immer in einer Familie ein Todesfall eintritt, so ist dies etwas so Ergreifendes, dass verständlicherweise die Erledigung der Formalitäten vorerst zurücktritt. Damit wir Ihnen in dieser schweren Zeit helfen können, soll Ihnen die nachstehende Orientierung dienen.
Todesfall zu Hause
Hat der Arzt den Tod festgestellt, so verständigen Sie die Gemeindekrankenschwester, welche die Leichenbesorgung vornimmt. Später setzen Sie sich mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Dort wird man Ihnen gerne behilflich sein und mit Ihnen das Nötige vereinbaren, sei es während oder ausserhalb der Bürozeit, insbesondere
Todesfall im Spital oder ausserhalb der Wohngemeinde
Wenden Sie sich auch in diesem Fall möglichst rasch an das Bestattungsamt, damit das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Onlineschalter/Steueramt.
Das Sozialamt unterstützt und betreut Personen in Notlagen und mit sozialen Anliegen. Melden Sie sich bei der Sozialsekretärin persönlich an. Sie wird Sie eingehend beraten und betreuen und Ihnen die nötigen Informationen geben, sowie Sie bei persönlichen Problemen an die dafür speziell zuständigen Fachstellen weiter verweisen. Sollten vormundschaftliche Massnahmen notwendig sein, wird das notwendige Verfahren eingeleitet.
Wenn Sie AHV- oder IV-RentnerIn sind, haben Sie allenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Die Sozialsekretärin berät Sie gern und berechnet allfällige Leistungen.Melden Sie sich frühzeitig, allenfalls bevor Sie bereits arbeitslos sind beim RAV in Winterthur.
RAV Winterthur
Jägerstr. 2
Postfach 229
8402 Winterthur
Tel. 043 259 67 00
Fax. 043 259 67 01
E-Mail
Die Anmelde- und Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Die Anmeldungszeiten gelten für Personen, sie sich beim RAV anmelden wollen. Die Öffnungszeiten hingegen entsprechen der Zeit, an der das Gebäude zugänglich ist.
Alle Hundebesitzerinnen und -besitzer sind verpflichtet, ihre Hunde jedes Jahr bei der Gemeindeverwaltung zu verabgaben. Ebenso sind die Hunde bei der ANIS (Animal Identity Service) an- bzw. abzumelden Tel. 031 371 35 30 oder info@anis.ch
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11. Pflegeversorgung
Das Konzept Pflegeversorgung zeigt die aktuelle Situation in Wiesendangen auf. Es dient als Arbeitspapier in der Gemeinde zur Planung geeigneter ambulanter oder stationärer Pflege- oder Entlastungsmöglichkeiten sowie als Ideenpool für den Aufbau zukünftiger Angebote, sowohl im stationären Bereich als auch in der Prävention.
Die Angebote und Dienstleistungen sichern die Versorgung für die gesamte Bevölkerung, sowohl jüngere und ältere, vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige Menschen. Im Konzept sind auch Massnahmen enthalten zur Gesundheitsförderung und Erhaltung der vorhandenen Ressourcen.