Für jeden Hund, der älter als 3 Monate ist, ist eine Gebühr zu entrichten.

Die Hundehalter erhalten im ersten Quartal die entsprechende Rechnung.

Meldepflicht an die Gemeinde sowie bei der AMICUS
Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und sich als Hundehalter registrieren zu lassen. Die Benutzerdaten und das Passwort werden den Hundehaltern daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können die Hundehalter sich auf AMICUS einloggen. Erst nach dem Erhalt der Personen-ID können die Hundehalter ihren Hund chippen lassen. Die Hundehalter sind ebenfalls verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse bei der AMICUS melden:
  • Abgabe und Übernahme des Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes
Weitere Infos über AMICUS sowie das Handbuch für die Hundehalter finden Sie auf www.amicus.ch.

Preis

180.00

Zugehörige Objekte