Auf begründetes Gesuch hin kann die Gemeinde Vereine subsidiär zu anderen Finanzierungsquellen durch einmalige Beiträge unterstützen. Im Vordergrund stehen:

  • Veranstaltungen (inkl. Abendunterhaltungen)
  • Jubiläumsfeiern
  • Helferfeste
  • Anschaffungen, die im Interesse des Vereinszwecks liegen und der Öffentlichkeit dienen.
     

Für die Unterstützung gelten folgende Grundsätze:

  • Die Höhe der Unterstützung hängt unter anderem davon ab, wie gross das Interesse der Öffentlichkeit an der Tätigkeit des Gesuchstellers bzw. an der Veranstaltung ist.
  • Das Risiko wird vom Gesuchsteller getragen.
  • Der Gesuchsteller erbringt Eigenleistungen in einem angemessenen Rahmen.
  • Die Mittel werden nur für Projekte mit einem engen Bezug zur Gemeinde Wiesendangen zur Verfügung gestellt.
  • Vom Gesuchsteller sind alle möglichen Geldquellen zu erschliessen, insbesondere auch privates Sponsoring, und es ist eine möglichst hohe Selbstfinanzierung anzustreben.
     

Für Gesuche müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Gesuchsbrief mit allgemeinen Ausführungen über Sinn und Zweck des Anlasses
  • Projektbeschrieb mit Teilnehmenden, Ausführungsdatum, Aufwand für Veranstaltung
  • Detailliertes Programm mit inhaltlichen Angaben
  • Budget über alle Einnahmen und Ausgaben sowie Detailangaben über externe Kosten und mögliches Sponsoring


Gesuche für kleinere Beiträge werden in der Regel innert Monatsfrist behandelt. Bei grösseren Beitragsgesuchen wird eine Eingangsbestätigung mit Angabe der Bearbeitungszeit und des Bearbeitungsweges erstellt. Gesuche für grössere Beiträge müssen zwecks Budgetierung bis zum 30. Juni des Vorjahres eingereicht werden.

Das Engagement der Gemeinde Wiesendangen muss an geeigneter Stelle erwähnt werden.

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