Gesuch um Bewilligung von Aufgrabungen im Strassengebiet

Bewilligungspflicht
Sämtliche Bauvorhaben auf öffentlichen Strassen sind bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn einzureichen. Vor Erteilung der Bewilligung darf mit dem Aufbruch nicht begonnen werden. Ebenfalls muss die Verkehrsregelung festgelegt und bewilligt werden.

Planung
Die Vorschriften über die Ausführung von Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet (Normblatt SNV 40750) sind strikte einzuhalten. Sie gehen anders lautenden Bestimmungen des Werkvertrages vor. Dem Gesuch ist ein genauer Situationsplan beizulegen.

Zugehörige Objekte

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