Gemeindeversammlungsbeschluss der Evang.-ref. Kirchgemeinde Wiesendangen vom 25. November 2020Die Gemeindeversammlung hat den folgenden Beschluss gefasst: Evang.-ref. Kirchgemeinde Wiesendangen
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, z.Hd. Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistr. 41, 8400 Winterthur,
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll und der Beschluss liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Wiesendangen, 4. Dezember 2020 Die Behörde Datum der Neuigkeit 4. Dez. 2020
|