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23.01.2021 18:16:23
Der Gemeinderat Wiesendangen hat mit Beschluss vom 2. November 2020 den Gebührentarif und mit Beschluss vom 17. November 2020 das Friedhof- und Bestattungsreglement per 1. Januar 2021 angepasst.
Aktenauflage
Die Beschlüsse und die Akten liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Wiesendangen, Schulstrasse 20, 8542 Wiesendangen auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie im Dokument "Wichtigste Änderungen".
Dokumente | Friedhof- und Bestattungsreglement ab 01.01.2021 (pdf, 557.5 kB) Gebührentarif ab 01.01.2021.pdf (pdf, 651.7 kB) Wichtigste Änderungen (pdf, 644.9 kB) |
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